Seit dem 01.09.2020 benötigen wir, aufgrund der Meldepflicht an das Nationale Waffenregister, zwingend Ihre NWR-IDs.
Beim Waffenankauf, -verkauf, Kommissionen, Überlassungen und bei gewissen Reparaturen! Sie benötigen Ihre Personen- ID (P-ID), die Erlaubnis- ID ihrer WBK (E- ID) und die Waffen- ID (W- ID). Bitte fordern Sie diese auf Stammdatenblättern bei Ihrer Behörde an.